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		<title>Ineichen Treuhand: News</title>
		<link>http://www.ineichen-treuhand.ch/</link>
		<description>News von Ineichen Treuhand</description>
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			<title>Ineichen Treuhand: News</title>
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			<description>News von Ineichen Treuhand</description>
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		<lastBuildDate>Sat, 14 Jan 2012 07:22:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Elektronische Steuererklärung im Kanton Zürich</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/elektronische-steuererklaerung-im-kanton-zuerich.html</link>
			<description>In sieben Pilotgemeinden kann die Steuererklärung im Jahr 2012  erstmals über das Internet...</description>
			<content:encoded><![CDATA[In sieben Pilotgemeinden kann die Steuererklärung im Jahr 2012  erstmals über das Internet eingereicht werden. Es sind dies Zürich,  Winterthur, Uster, Dietikon, Wädenswil, Embrach und Langnau am Albis.  Verläuft der Pilotbetrieb erfolgreich, soll die elektronische  Steuererklärung ab 2013 im ganzen Kanton Zürich eingeführt werden.
Schon heute füllen im Kanton Zürich gegen 60 Prozent der Bevölkerung die  Steuererklärung mit der Software «Private Tax» am Computer aus. Dies  führt zu erheblichen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen, da viele  Eingaben automatisch erfolgen. Allerdings müssen die Formulare  weiterhin ausgedruckt und dem Steueramt physisch eingereicht werden. Mit  der elektronischen Steuererklärung wird dies nicht mehr nötig sein: Sie  kann online abgeschickt werden. Nur die Beilagen und die  Freigabequittung müssen noch brieflich eingereicht werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zürich
<br />Was also nun im Kanton Bern bereits Tatsache ist, wird nun auch im Kanton Zürich eingeführt. Nur die Krux ist die, trotz elektronischer Übermittlung der Steuererklärung müssen die Beilagen und eine unterschriebene Freigabequittung an das Steueramt eingeschickt werden. Wo bleibt denn da schlussendlich der Vorteil für den Steuerpflichtigen? Meines Erachten profitieren von diesem Vorgehen zur Hauptsache die Behörden selber, die Dokumente müssen nicht mehr gescannt werden.]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 07:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Phishing - Mails</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/phishing-mails.html</link>
			<description>
 	                       	
Dringende aktuelle Sicherheitsmeldung
Beinahe hätten die Datendiebe...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="navigation"></div>
 	         <a name="top"></a>         <a name="mainContent"></a>     	
<h1>Dringende aktuelle Sicherheitsmeldung</h1>
Beinahe hätten die Datendiebe uns auch erwischt. Eine täuschend echte Aufforderung zur Aktualisierung der Daten liess uns  beinahe dem Betrug aufsitzen. Nur dank unserer Aufmerksamkeit sind wir nicht darauf hereingefallen. 
Folgende Auffälligkeiten liessen uns misstrauisch werden; weder die Post noch die Banken verlangen irgenwelche Kontenaktivierungen, Orthografiefehler gibt es bei diesen Institutionen kaum und ganz wesentlich: beim Öffnen der Adresse fehlte das <b>S</b> bei https. Also keine sichere Verbindung. Der ganze Rest absolut täuschend echt gestaltet. Mit nur einem Punkt an einem anderen Ort innerhalb der Internetadresse ist der ganze Schwindel möglich.
Also öffnen Sie niemals irgendwelche Aufforderungen für eine Kontoüberprüfung oder eine Kontoaktivierung. Auch wenn Sie ein Bank- oder Postkonto erst kürzlich eröffnet haben, Sie werden niemals eine derartige Aufforderung erhalten.
Nachstehend die Warnungsmeldung der Postfinance:
<h2 class="chapter-title-top"><a name="erhöhte_aufmerksamkeit:_phishing-mails_im_umlauf">Erhöhte Aufmerksamkeit: Phishing-Mails im Umlauf</a></h2>
Seit einigen Tagen wird vermehrt versucht, mit Phishing-Mails sensible Daten&nbsp;<br /> von PostFinance-Kunden zu erlangen.
Die Phishing-Mails täuschen durch die Verwendung von Logos und gelber Farbe die Herkunft von PostFinance vor.
<h3><a name="bitte_beachten_sie:">Bitte beachten Sie:</a></h3>
<ul class="list-bullets"><li>PostFinance fordert Sie niemals via E-Mail auf, Ihre Loginelemente für&nbsp;E-Finance einzugeben</li><li>PostFinance versendet E-Mails immer signiert</li></ul>
<h3><a name="so_verhalten_sie_sich_richtig:">So verhalten Sie sich richtig:</a></h3>
<ul class="list-bullets"><li>Prüfen Sie bei eingehenden E-Mails von PostFinance die E-Mail-Signatur</li><li>Löschen Sie verdächtige E-Mails ungeöffnet</li><li>Klicken Sie nicht auf Links in zweifelhaften E-Mails</li></ul>
<h3><a name="für_das_login_im&amp;nbsp;e-finance">Für das Login im&nbsp;E-Finance</a></h3>
<ul class="list-bullets"><li>Rufen Sie die Loginseite E-Finance nur über www.postfinance.ch auf</li><li>Prüfen Sie auf der Loginseite E-Finance, ob die Internetadresse mit&nbsp;<br /> <b>https://e-finance.postfinance.ch/...</b> beginnt</li></ul>
<br /> Zur Sicherstellung eines Basisschutzes im Internet halten Sie Ihr  Betriebssystem und Ihre Sicherheitssoftware (AntiVirus, Firewall)  aktuell.
<br /> Weitere Informationen zum Thema Sicherheit finden Sie auf www.postfinance.ch/sicherheit.]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 10:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erbschaftssteuerinitiative</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/erbschaftssteuerinitiative.html</link>
			<description>Die seit dem 16. August laufende Initiative &quot;Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die seit dem 16. August laufende Initiative &quot;<link http://www.erbschaftsteuerreform.ch/ - external-link-new-window Erbschaftssteuerreform>Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)</link>&quot; löst bei einigen vermögenden Steuerpflichtigen Hektik und Nervosität aus. 
Die Initiative, die frühestens 2013 zur Abstimmung gelangt, fordert, dass Erbschaften über 2 Millionen Franken, rückwirkend ab 2012 besteuert werden. Deshalb leisten zur Zeit die Notariate Überstunden um die Liegenschaften noch vor dem 31. Dezember 2011 auf die zukünftigen Erben zu überschreiben.
Die Initiative will auch die Steuerhoheit von den Kantonen wegnehmen und zum Bund transferieren. Dadurch ist die Unterstützung der Kantone für die Initiative  auch eher fraglich, obwohl mittlerweile nur noch die Kantone Appenzell Innerrhoden, Waadt  und Neuenburg Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen (Söhne und  Töchter) kennen. 
Es stellt sich mir die Frage, ob diese Initiative überhaupt Erfolg haben wird, der Gegenvorschlag des Bundes steht ebenfalls noch aus. Die einzigen Gewinner sind zur Zeit die Notariate.
Diese Übertragungen sind nicht unproblematisch, denn wenn Spezialklauseln in diese &quot;Schenkungen&quot; eingebaut werden, wie z. B. dass im Falle einer Nichtannahme der Initiative die Liegenschaft wieder an den Schenkenden zurückfällt, kann dies zu erheblichen Erbschaftssteuern führen. Wir haben dann den Fall der Schenkung von Kind an die Eltern, der steuerpflichtig ist. Weitere Probleme wie Wohnrecht, Entwicklung Verhältnis zwischen Eltern und Kind(er), allfälliger Verkauf der Liegenschaft, Sicherung der Vorsorge im Alter (Verlust der Berechtigung für Ergänzungsleistungen, wenn es ganz schlimm werden sollte) seien hier nur angetönt.
&quot;Im Augenblick könne aber niemand rechtsverbindliche Auskünfte geben. ...&nbsp; So sei der Inhalt des notwendigen Ausführungsgesetzes für die Erbschaftssteuer offen. .... Unsicherheit gibt es zudem, weil man heute nicht wissen kann, wie die kantonalen Steuergesetzgebungen in ein paar Jahren aussehen werden.&quot; Zitat aus Beobachter Nr. 25 vom 9. Dezember 2011.
Mein persönlicher Rat: Falls Sie nicht schon so oder so eine Schenkung geplant haben, lassen Sie sich nicht von dieser Nervosität anstecken. Die Zukunft stellt ihre Weichen immer wieder anders. 


]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 14:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Der Mensch ist tot, seine Daten leben weiter</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/der-mensch-ist-tot-seine-daten-leben-weiter.html</link>
			<description>Wenn  jemand stirbt, hinterlässt er Daten bei verschiedensten Websites und  Online-Diensten. Wollen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="lead longtext">Wenn  jemand stirbt, hinterlässt er Daten bei verschiedensten Websites und  Online-Diensten. Wollen Angehörige an gewisse Daten herankommen und eine  Löschung erwirken, bleibt ihnen unter Umständen nur der Gang vors  Gericht.</div>
<div class="headerimage" style="position: relative; margin-right: 0px; width: 576px; ; ">Grosses Reine-Machen: Nach dem Tod müssen die Angehörigen entscheiden, was mit den Daten des Verstorbenen geschehen soll.</div>
Ein Mensch stirbt, sein Account zum Beispiel bei Youtube, Twitter  oder dem eigenen Blog bleibt. Es geschieht nichts, weil der Betreiber  des Dienstes den Tod gar nicht bemerkt hat. Nun stellt sich das Problem,  dass der Datenschutz einer Person nach deren Tod erlischt. Eine  eigenartige Situation: Ein Gesetz, das während Lebzeiten gegolten hat,  gilt nicht mehr.
<b>Kein automatisches Recht auf alle Daten<br /></b>Dass der  Tote keinen Anspruch mehr hat auf seine Daten bedeutet nun aber nicht,  dass seine Angehörigen eine automatische Vollmacht hätten. Es kann gut  sein, dass bestimmte Daten vorhanden sind, auf die die Angehörigen  Anspruch haben im Sinne des Andenkenschutzes. Die Angehörigen müssen  aber nachweisen, dass bestimmte Daten einen Bezug zu ihnen haben. Die  restlichen Daten nimmt der Verstorbene mit ins Grab.
Umgekehrt können die Angehörigen auch nicht einfach alle Daten bei  einem Betreiber eines Dienstes löschen lassen. Nur wenn klar ersichtlich  ist, dass bestimmte Daten negative Konsequenzen auf die Angehörigen  haben können, kann eine Löschung erwirkt werden.
Derzeit gibt es kaum Gerichtsurteile oder Präzedenzfälle, so dass ein  Gang vor Gericht in vielen Fällen unausweichlich sein wird.
<b>Digitalen Nachlass rechtzeitig definieren<br /></b>Besser  ist, wenn man sich bereits zu Lebzeiten überlegt, welche Websites und  Dienste für die Angehörigen wichtig sind und welche nicht und darüber  eine Liste führt mit den Zugangsdaten. Diese Liste sollte beim Notar (in  diesem Fall dem digitalen Nachlassverwalter) deponiert werden, damit  dieser beim Todesfall sich um alle Belange kümmern kann.
Quelle: Reto Widmer; DRS3
Letzteren Absatz betreffend der Liste mit den wichtigen Zugangsdaten und Passworten kann ich als Treuhänder nur unterstützen. Die Praxis zeigt, dass in Fällen, wo ein Geschäft dahinter steht, Entscheidungen schwierig werden, wenn die notwendigen Informationen fehlen.  Die Passwortliste muss nicht zwingend bei einem Notar hinterlegt werden (wie z.B. Testamente auch nicht). Aber z.B. in einem verschlossenen Couvert an einem Ort, wo man seine übrigen Papiere aufbewahrt. Die Aufbewahrung der Unterlagen bei seinem Treuhänder oder Notar bietet jedoch den Vorteil, dass sie vor einem allfälligen Missbrauch geschützt sind.
]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 02 Oct 2011 06:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>TaxMe - mobile</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/taxme-mobile.html</link>
			<description>Eine Neuigkeit die ich bei der bernischen Steuerverwaltung gefunden habe: ein App um laufend die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="textBild floatingComponent section">Eine Neuigkeit die ich bei der bernischen Steuerverwaltung gefunden habe: ein App um laufend die Abzüge für die nächste Steuererklärung zu erfassen.&nbsp;Die bernische Steuerverwaltung macht Werbung, damit keine Abzüge vergessen gehen. Ist dies eine Hilfe um die Steuerlast etwas zu reduzieren, da der Kanton Bern nicht gerade zu den steuergünstigsten Kantonen zählt? :-) Auf jeden Fall aber eine sehr fortschrittliche Lösung!
&quot;TaxMe-Mobile ist eine kostenlose App der Steuerverwaltung des Kantons Bern. <br /> Damit vergessen Sie keine Abzüge mehr, denn mit TaxMe-Mobile erfassen  Sie Abzüge für Ihre Steuererklärung laufend mit Ihrem iPhone. Die  Einträge ordnen Sie einer Kategorie zu und legen diese „over the air“ in  Ihrem Belegordner ab.
Als Gedankenstütze, damit Sie im Folgejahr keine möglichen Abzüge  vergessen, stehen Ihnen alle Einträge in Ihrem persönlichen Belegordner  des TaxMe-Portals zur Verfügung. Sämtliche Einträge können Sie im  Folgejahr direkt via TaxMe-Online in Ihre Steuererklärung übernehmen.
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </div>
 <span style="visibility:hidden"><a name="middlePar_textbild_0"></a></span> 	      
<div class="textBild floatingComponent section"><div class="image "></div></div>
 <span style="visibility:hidden"><a name="middlePar_textbild_1"></a></span> 	      
<h2>Die ideale Kombination </h2>
Wenn Sie im <link http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/taxme/taxme_portal.html - - TaxMe-Portal>TaxMe-Portal</link>  der Steuerverwaltung des Kantons Bern registriert sind, können Sie alle  Ihre gesendeten Einträge und Belege für Abzüge jederzeit in Ihrem  persönlichen Belegordner des TaxMe-Portals einsehen und wenn nötig  nachbearbeiten.
Sind Sie nicht im TaxMe-Portal registriert, können Sie trotzdem  Einträge und Belege für Abzüge erfassen und versenden. Der Belegordner  mit allen Details ist jedoch erst im Folgejahr, beim Ausfüllen der  Steuererklärung mit TaxMe-Online einzusehen.&quot; 
<b>Ein kleiner, aber für mich wichtiger Nachsatz: Steuererklärungen für juristische Personen sind nach wie vor von Hand auszufüllen!!! Alles klar?</b>
 
<br /> ]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 11:14:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>AHV - Pflicht von Putzfrauen und Rentnern</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/ahv-pflicht-von-putzfrauen-und-rentnern.html</link>
			<description>Putzfrauen und AHV?
Arbeitet Ihre Putzfrau auch so abenteuerlich, wie die Dame auf dem Foto? Und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Putzfrauen und AHV?
Arbeitet Ihre Putzfrau auch so abenteuerlich, wie die Dame auf dem Foto? Und wenn die dann noch von der Leiter runterfällt und sich ernsthaft verletzt und Sie haben diese Dame bei den Sozialversicherungen nicht angemeldet und keine Unfallversicherung für sie abgeschlossen, dann kann es für Sie sehr teuer werden - ein Lebenlang, denn Sie sind alleine voll und ganz haftbar.
Vielfach wird davon ausgegangen, wenn eine Putzfrau im Stundenlohn angestellt ist, braucht man weder eine Versicherung noch eine AHV-Anmeldung. Weit gefehlt!
Doch beginnen wir von vorne:<br />Grundsätzlich ist jedes Erwerbseinkommen AHV-pflichtig (mit ganz wenigen Ausnahmen) und jeder Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter gegen Unfall und Krankheit versicherungstechnisch geschützt sind.
Als Massnahme zur Bekämpfung der, in diesem Bereich so beliebten, Schwarzarbeit wurde ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren eingeführt, dass ich jedem Arbeitgeber (und das ist jede Person die im Haushalt jemand beschäftigt) empfehle. Setzen Sie sich mit der AHV-Kasse Ihres Wohnsitzkantons in Verbindung. Sind Sie Arbeitgeber, der bereits selbständig mit einer AHV-Kasse abrechnet, nehmen Sie die Hausangestellten auf die Geschäftsdeklaration und vergessen Sie dabei nicht, sich einen Privatanteil der Kosten in der Buchhaltung gutzuschreiben.
Durch die Anmeldung der Hausangestellten sind diese im Falle eines Falles gegen Unfall und auch gegen Krankheit versichert.
Behauptet eine Hausangestellte selbständig zu sein, dann verlangen sie von ihr die Abrechnungsnummer, mit der sie die AHV abrechnet. Erhalten Sie dann &quot;nur&quot; die normale AHV-Nummer, dann wissen Sie, dass diese Person nicht selbständig im Sinne der AHV-Gesetzgebung ist, und dass Sie sie selber anmelden müssen.
Weigert sich die Hausangestellte, von Ihnen angemeldet zu werden, dann suchen Sie besser eine andere. Sie unterstützen dann nicht die Schwarzarbeit, werden nicht haftbar, wenn ein Unfall passiert und eine Busse kriegen Sie dann auch nicht.
Eine Hausangestellte muss immer an die AHV angemeldet werden, auch wenn der Verdienst unter CHF 2'300 pro Jahr liegt! Alle anderen Aussagen dazu sind falsch.
Ebenso vergessen Sie nicht, dass die Hausangestellte Anrecht auf Ferien hat. Das kann gelöst werden, in dem 8.33% (bei 4 Wochen Ferien pro Jahr) zum vereinbarten Stundenlohn aufgeschlagen und ausbezahlt werden. Aber auf der Lohnabrechnung separat ausweisen, sonst hat die Hasuangestellte ein Klagerecht auf Ferien. 
Und übrigens 1: Dies gilt nicht nur für die Putzfrau; der Gärtner ist davon auch betroffen. 
Und übrigens 2: Wenn Sie Rentner beschäftigen, müssen diese auch angemeldet werden, obwohl sie einen Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat haben.
<link fileadmin/customer/assets/grp/daten/Merkblatt_Hausangestellte.pdf - download "Merkblatt Hausangestellte">Die Anleitung zur Anmeldung von Hausangestellten</link>
<link http://www.videoportal.sf.tv/video?id=22ba3c26-1d0e-40bd-85b5-11a32c4850c1 - external-link-new-window "SF DRS: Bussen bei Schwarzarbeit">Bericht von SF DRS vom 18.05.2009 über die Bussenverteilung bei Schwarzarbeit</link>
]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 16:02:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Unterstehen Dividenden der AHV-Pflicht?</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/unterstehen-dividenden-der-ahv-pflicht.html</link>
			<description>Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II
Durch die Einführung der UnternehmenssteuerreformII...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II</b>
Durch die Einführung der UnternehmenssteuerreformII wird in Kapitalgesellschaften je länger je mehr dazu übergegangen den Aktionären, die mindestens 10% des Aktienkapitals halten, anstelle von Gehalt eine Dividende auszubezahlen. 
In den kleineren Gesellschaften in denen die Hauptaktionäre oder Gesellschafter zugleich in der Firma angestellt waren, war vor der Unternehemssteuerreform II eines der Mittel, um den Gewinn der Unternehmung klein zu halten, die Anpassung des Gehaltes der Teilhaber.&nbsp;Das hatte den Nachteil, dass auf sämtlichen Bezügen die Sozialabgaben zu entrichten waren.
Erwerbseinkommen&nbsp;ist AHV - pflichtig, Dividenden als Kapitalertrag jedoch nicht. Letztere unterstehen bei der Besteuerung erst noch einem reduzierten Satz oder einer Teilbesteuerung. Da liegt doch für Manchen die Versuchung nahe, sich einen gössere Dividende auszubezahlen.&nbsp;
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat zusammen mit der AHV Richtlinien ausgearbeitet um Missverhältnisse zwischen Gehalt und Dividende festzulegen. Wenn die Dividende mehr als 15% des Kapitals ausmacht und gleichzeitig ein tiefer, der Stellung innerhalb der Unternehmung nicht angemessener oder gar kein Lohn ausbezahlt wird, von Missbrauch ausgegangen werden muss und die Dividende, im Rahmen der Differenz&nbsp;zu einem branchenüblichen Gehalt, AHV-pflichtig wird.
Eine Aufrechnung bis zum branchenüblichen Gehalt&nbsp;wird auch dann vorgenommen,&nbsp;wenn der Lohn verglichen mit den Vorjahren erheblich gesunken und die Dividende entsprechend gestiegen ist. 
Generell darf bei der Ausrichtung von Dividenden die Gesamtsteuersituation von Unternehmer und&nbsp;Unternehmen nicht ausser acht gelassen werden. Böse Überraschungen sind da vorprogammiert.
Mehr Informationen finden Sie im Artikel vom<link fileadmin/customer/assets/grp/daten/AHV_auf_Dividende.pdf - download "Download AHV auf Dividenden"> Bundesamt für Sozialversicherungen BSV </link>
]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 21:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>CH/Steuerabkommen mit Deutschland bis zur Sommerpause</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/chsteuerabkommen-mit-deutschland-bis-zur-sommerpause.html</link>
			<description>Die Schweiz hält an ihrem Ziel fest, bis zur Sommerpause die Verhandlungen mit Deutschland über den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[BERN (awp international) - Die Schweiz hält an ihrem Ziel fest, bis zur Sommerpause die Verhandlungen mit Deutschland über den Umgang mit dem auf Schweizer Banken gelagerten Schwarzgeld abzuschliessen. Das bestätigte ein Sprecher des EFD am Mittwoch.<br />Die &quot;Süddeutsche Zeitung&quot; berichtete am Mittwoch, dass bereits feststehe, wie hoch eine sogenannte Abgeltungssteuer ausfallen solle. Dies wurde in Bern nicht bestätigt. Sowohl Deutschland als auch die Schweiz haben ein Interesse daran, schnell zu einem Abkommen zu finden, damit das Geld nicht abfliesst.<br />Nach Berichten auch aus der Schweizer Presse sollen deutsche Anleger eine einmalige Abgeltungsteuer in Höhe von 20% auf unversteuerte Altvermögen in der Schweiz zahlen, die damit legalisiert würden. Alle künftigen Kapitalgewinne auf Vermögen würden mit 26% besteuert. Insgesamt sollen rund 200 Mrd CHF an deutschem Schwarzgeld noch auf Schweizer Banken liegen, ungeachtet zahlreicher Selbstanzeigen säumiger Steuerzahler, nachdem illegale Daten-CDs aufgetaucht waren./hpd/DP/jkr

Quelle: AWP]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 May 2011 09:36:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Das neue Kommunikationsverhalten der Unternehmungen</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/das-neue-kommunikationsverhalten-der-unternehmungen.html</link>
			<description>Miriam Meckel und die Bedeutung von Social Media und das Kommunikationsverhalten. Ein Interview in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[In der Aargauer Zeitung vom 16. Mai 2011 ist ein Interview mit Miriam Meckel, Professorin für Corporate Communications in St. Gallen und Harvard, über die Bedeutung von Social Media und Kommunikationsverhalten publiziert worden.

Frau Meckel wurde in diesem Interview hauptsächlich zu den politischen Auswirkungen von Social Media befragt, aber ihre Aussagen gelten meines Erachtens ebenso für die Kommunikation generell, und aber auch im Speziellen für Unternehmungen. 
Hier aus dem Zusammenhang herausgerissen, einige Statements von Frau Mekel:
<ul><li>Die klassischen Medien werden sicher in den Hintergrund gerückt, weil sie weniger flexibel sind.</li><li>Ich glaube nicht, dass (Social Media, Anmerkung d.V) ein Hype ist. Wenn wir uns anschauen, wie stark die sozialen Medien zu Nachrichtentreibern werden, ist das sehr interessant. </li><li>Gute Kommunikation ist nicht die einzige Voraussetzung für Erfolg. Schlechte Kommunikation ist aber eine ziemlich gute Voraussetzung für Misserfolg.</li><li>Die Kommunikation stellt wachsende Anforderungen an Führungskräfte, weil sie zur strategischen Unternehmungsführung dazugehört.</li><li>Wer nicht kommunizieren kann, gehört nicht auf eine Top-Position.</li></ul>
So wünsche ich Ihnen heute eine starke Kommunikation. Ihr Bruno Ineichen]]></content:encoded>
			<category>Marketing</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 16 May 2011 09:32:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Umzug: Wo bin ich steuerpflichtig?</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/umzug-wo-bin-ich-steuerpflichtig.html</link>
			<description>In welcher Gemeinde muss ich nach einem Umzug meine Steuern bezahlen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[Falls Sie demnächst einen Umzug planen, stellt sich die Frage wo Sie steuerpflichtig sein werden?
Wenn Sie innerhalb des gleichen Kantons oder in einen anderen Kanton ziehen, sind Sie für das ganze Jahr in der Gemeinde steuerpflichtig, in der Sie am 31. Dezember ihren Wohnsitz haben. In der Regel werden Ihnen die bezahlten Steuern von der Auszugsgemeinde rückerstattet, damit Sie den Betrag gleich wieder in der neuen Gemeinde deponieren können.
Falls Sie einen grossen Lottogewinn erzielen :-) , kann es schon lohnenswert sein, sich zu überlegen, in welcher Gemeinde Sie Ihren Wohnsitz haben.
Etwas anderes gilt, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen oder vom Ausland in die Schweiz umziehen. Die Steuerpflicht besteht in diesen Fällen nur für einen Teil des Jahres.
Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt <link http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/ratgeber/publikationen/merkblaetter/einkommens-_und_vermoegenssteuer.assetref/content/dam/documents/FIN/SV/de/Merkblaetter/Einkommens_Vermoegenssteuer/Aktuelles_Steuerjahr/mb01_ev_wohnsitzwechsel_de.pdf - external-link-new-window "Wohnsitzwechsel, wo muss ich die Steuern bezahlen?">&quot;Wohnsitzwechsel&quot;</link> der bernischen Steuerverwaltung.
]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 14 May 2011 13:45:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beziehungen statt Verkaufen Teil 4</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/beziehungen-statt-verkaufen-teil-4.html</link>
			<description>Social Media und grosse Unternehmungen wie Swisscom und Tag Heuer</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Bisher hatte ich nur auf kleinere Unternehmen (sorry Ricola <span style="FONT-FAMILY: Wingdings"><span style="mso-char-type: symbol; mso-symbol-font-family: Wingdings">J</span></span>) und ihr Social Media-Verhalten hingewiesen, da ich der Meinung bin, dass es sich gerade für kleinere Unternehmen lohnt, den Aufwand in Social Media auf sich zu nehmen. Werfen wir einen Blick zu den grösseren Unternehmen. In einer Umfrage die <span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>in <link http://news.aiciti.ch/redirect/?id=7504 - external-link-new-window aiciti>aicit</link>i&nbsp;veröffentlicht wurde, wurden die grossen Unternehmen unter die Lupe genommen. Swisscom belegt darin den ersten Platz, dicht gefolgt von Tag Heuer. Meines Erachtens ist diejenige Plattform auf Facebook <span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>von Tag Heuer die bessere, weil auf dieser Plattform von der Möglichkeit der sogenannten Landing Pages Gebrauch gemacht wurde. So können verschiedene Themen auf Facebook dargestellt werden ohne dass die Seite überladen wird. Der Informationsgehalt ist viel grösser. </p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">„Swisscom twittert und facebookt am besten </p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Der Telekommunikationskonzern Swisscom belegt im ersten Schweizer Social-Media-Marken-Ranking den ersten Platz. Swisscom biete das beste Gesamtpaket aller untersuchten Marken und sei bezüglich Aktualität, Antwortzeit und bereitgestellter Materialien vorbildlich. Auf Platz zwei und drei des von der Zeitschrift 'Bilanz' zusammen mit der Zürcher Online-Agentur m&amp;m Interactive Media durchgeführten Rankings rangieren die Fluggesellschaft Swiss und der Uhrenhersteller TAG Heuer.</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>Für das Ranking untersucht wurden die Social-Media-Aktivitäten der 50 wertvollsten Schweizer Marken gemäss Interbrand-Liste. Dabei wurden Aspekte wie Dialogbereitschaft, Aktualität und Antwortkompetenz auf Facebook und Twitter geprüft und auch Aktivitäten auf Blogs oder YouTube berücksichtigt.“<br />Quelle: aiciti</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Sie werden jetzt sicher einwenden, die haben aber ein grosses Budget dazu. Und ich muss Ihnen Recht geben. Aber mit etwas Investition von Zeit und auch etwas Geld, kann meines Erachtens eine gute Wirkung mit einer Präsenz bei Social Media erzielt werden. Allen Auftritten ist gemeinsam, dass dem Kunden eine Plattform gegeben wird, sich zu äussern und seine Verbundenheit mit dem Produkt/Anbieter zu dokumentieren. So wird der Kunde ein Teil der Unternehmung. Es darf jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Arbeit mit Social Media nur ein Teil der Unternehmenskommunikation ist. Kommuniziert wird immer auf mehreren „Kanälen“. Und erwarten Sie niemals, dass wenn Sie heute etwas machen, morgen die grosse Ernte beginnt. Gut Ding will Weil‘ haben. </p>]]></content:encoded>
			<category>Marketing</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 09 May 2011 17:09:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beziehungen statt Verkaufen Teil 3</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/beziehungen-statt-verkaufen-teil-3.html</link>
			<description>Social Media und die Lancierung des Produkts Beerwaiter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Netzwerke mit Kunden bringen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Der ständige Kontakt mit den Kunden zeigt der Unternehmung, in welche Richtung sie zu gehen hat. Sind die Kunden zufrieden oder gar begeistert mit einem Produkt; oder wird es nicht so gut aufgenommen? Wo liegen allfällige Probleme? <br /><br />Das Bindeglied in einem Netzwerk ist die Information. Dabei sollen es nicht nur Informationen sein, welche Produkte man gerade hat oder welche Produkte neu im Sortiment sind. Viel mehr sind Hintergrundinformationen gefragt. Erfahrungsberichte, Hintergrundberichte, aktuelle Problemlösungen. Erfahrungsberichte können Kundenäusserungen über ein neues Produkt sein. Hintergrundberichte können beinhalten, wie ein Produkt funktioniert, wie es angewendet wird. Was man vielleicht bei der Anwendung speziell beachten soll. <br /><br />Ob diese Informationen nun über die klassischen Wege des Vertriebes, Kundenanlässe, Rundschreiben, Hauszeitung etc. kommen, ist schlussendlich nicht ausschlaggebend. Der Vorteil von Social Media ist jedoch, dass es keine Einweg-Kommunikation bleiben muss. Der Kunde hat die Möglichkeit selber aktiv zu kommunizieren. Direkte digitale Dialoge ersetzen die klassische Hauszeitschrift. Der Aufbau einer lebendigen Kommunikation innerhalb der neuen Medien ist natürlich nicht einfach. Es dauert lange bis ein Response der Nutzer eintritt. Konsequente, langfristige und interessante Information wird meines Erachtes jedoch zum Erfolg führen. Die Kommunikation schafft eine Vertrauensbasis zwischen den Kunden und der Unternehmung. </p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Zukünftig wird die Informationsqualität genau gleich wichtig sein wie eine Produktqualität und Serviceleistung.</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Nachstehend zwei Beispiele von kleineren Unternehmen, die den Weg via Facebook gewählt haben. Eine nicht so optimale Kommunikation innerhalb von Facebook hat der Modellautovertrieb </p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><link http://www.facebook.com/#!/SattlerCollecting>http://www.facebook.com/#!/SattlerCollecting</link></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">An sich wunderschöne Modelle, aber keine Kommunikation, keine Information. Es ist nur eine Auflistung, was gerade an Neuem vorhanden ist. Und das tagtäglich mehrmals. Dies gibt keine Kundenbindung und auch kaum Zusatzverkäufe weil die Spannung der Information nicht vorhanden ist.</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Noch in den Anfangsschuhen steckt der Aufbau des Produkts und die Kommunikation von Beerwaiter. </p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><link http://www.facebook.com/#!/perfectbeer>http://www.facebook.com/#!/perfectbeer</link></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Die Leute hinter Beerwaiter haben die Probleme in der Gastronomie erkannt, die sich beim Ausschank von Bier ergeben können. Durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Fass kann das Bier beim Ausschank zu stark schäumen und der Konsument wird nicht zufrieden sein. Der Wirt auch nicht, da er normalerweise nicht den ganzen Fassinhalt verwenden kann und doch so tagtäglich Geld verschenkt. Bei der Kampagne von Beerwaiter wird die Problemlösung aufgezeigt und welche Gastronomieunternehmen das Produkt bereits einsetzen und welche Erfahrungen damit gemacht werden. So ganz langsam entwickelt sich hier eine Plattform mit Informationsaustausch. Interessenten vernehmen auf dieser Plattform die positiven Aspekte des Produktes und werden in ihrem Kaufentscheid unterstützt.</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Dies gibt höchstwahrscheinlich eine Erfolgsstory weil alle Komponenten vorhanden sind, die eine Unternehmung erfolgreich machen: ein gutes Produkt zu einem fairen Preis, Menschen, die mit Begeisterung dahinterstehen und eine Kommunikation, die alle miteinbezieht. Übrigens der Werbespot von Beewaiter finde ich super, aber mehr verrate ich hier nicht. <span style="FONT-FAMILY: Wingdings">J</span></p>]]></content:encoded>
			<category>Marketing</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 30 Apr 2011 19:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schlussprotokoll, Einleitung Strafverfahren Mehrwertsteuer</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/schlussprotokoll-einleitung-strafverfahren-mehrwertsteuer.html</link>
			<description>Einleitung von Strafverfahren bei Nichteinreichen der Mehrwertsteuerabrechnung</description>
			<content:encoded><![CDATA[Einige Mehrwersteuerpflichtige haben in diesen Tagen ein Schreiben der Mehrwertsteuer erhalten mit dem Titel
<b>Schlussprotokoll</b>
<b>Einleitung eines Strafverfahrens wegen Nichteinreichens der Abrechnung</b>
Dies ist eine Neuerung, von der nicht einmal die Mitarbeiter der Steuerverwaltung etwas wussten. Falls Sie in der Vorperiode bereits für die Einreichung der Mehrwertsteuer gemahnt wurden, erhalten Sie heute keine Mahnung mehr für die neue Periode, sondern direkt eine Strafanzeige.
Wir empfehlen, wenn Sie so eine &quot;Strafanzeige&quot; erhalten haben, sofort mit der Steuerverwaltung Kontakt aufzunehmen, es wird Ihnen problemlos eine neue Frist eingeräumt, da in diesem Schreiben einige Fehler vorhanden sind. Die Mitarbeiter der Steuerverwaltung sind über dieses Vorgehen gar nicht glücklich. Seit zwei Tagen laufen die Telefondrähte heiss!
<b>Was ist aus daraus für die Zukunft abzuleiten?</b>
Falls Sie Ihre Mehrwertsteuerabrechnung nicht pünktlich zum geforderten Termin abgeben können, verlangen Sie eine Fistverlängerung von z.B. zwei Monaten, die Ihnen problemlos gewährt wird. Sie vermeiden damit inskünftig eine Strafanzeige.
]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 11:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beziehungen statt Verkaufen Teil 2</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/beziehungen-statt-verkaufen-teil-2.html</link>
			<description>Das Einbinden der Kunden in die Marketingstrategie mittels einer offenen Plattform</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Der Kunde will heute die Produkte mitgestalten, er will seine Erfahrungen und Wünsche einbringen. Er will Dialoge. Kurz der Kunde will nicht mehr einfach anonymer Konsument sein, er will mitgestalten. Eine gute Plattform für den direkten Kommunikationsaustauch ist heute Facebook, Twitter etc. Ricola, (Wer hat’s erfunden?) betreibt eine Fanseite, die sehr stark frequentiert wird. Was da auffällt ist, dass es nicht nur einen Einwegdialog nach der alten Marketingmethode darstellt nach dem Motto „Wir da oben, die da unten“ sondern dass ein Dialog gesucht wird. Der Vorteil darin liegt, dass Ricola so die Kundenwünsche sehr schnell und sehr früh vernimmt. Durch kleine Belohnungen werden die Kunden noch stärker an Ricola gebunden. Der Ricola-Konsument fühlt sich auf dieser Plattform als Teil des Unternehmens und identifiziert sich mit dem Produkt. Was will ein Hersteller mehr?</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Diesen Schritt zu gehen ist natürlich nicht für alle Unternehmungen einfach. Denn es braucht Zeit. Viel Zeit um die Fangemeinde zu pflegen. Der heutige Unternehmer ist zu oft eingespannt in die täglichen Arbeiten, als dass er noch Zeit und Lust findet sich dem Thema Social Media zu widmen. Es ist eine Gratwanderung im Abschätzen was zu tun und was zu lassen ist. Für Jungunternehmen ist es sicherlich einfacher die neuen Plattformen zu nutzen als für ältere Unternehmen und Unternehmer. </p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt">Dann ist auch zu beachten, dass viele Menschen mit Informationen überflutet werden. Will man all diese Informationen aufnehmen, geht zu viel an produktiver Arbeitszeit verloren. Also in welchen Zeitintervallen soll man mit Informationen an die Öffentlichkeit gehen? </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 09:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Marketing als Auslaufmodell?</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/marketing-als-auslaufmodell.html</link>
			<description>Beziehungen statt Verkaufen oder das Ende des Märchens &quot;Der König Kunde&quot;</description>
			<content:encoded><![CDATA[Jede Zeitperiode hat ihre eigenen Chancen und die dafür besten Ideen. Nur die eine Idee zum falschen Zeitpunkt zu haben ist gleich fatal wie gar keine Idee zu haben. Viele Ideen haben eine mehr oder weniger lange Zeit bis sie vom Markt akzeptiert werden.<br /><br />In vielen Bereichen ist ein Umdenken angebracht, was früher funktionierte, geht heute gar nicht mehr. So ergeht es auch dem klassischen Marketing. Es wurde seit seiner Erfindung darüber geredet, den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen, jetzt ist aber die Zeit für das Umsetzen und Verwirklichen gekommen. „Von simplen Dingen im Umgang mit Ihren Kunden bis zu komplizierten Netzwerken wird die Zukunft an diesem seidenen Faden hängen“ (Edgar Goeffrey in Clienting ersetzt Marketing)<br /><br />Der Kunde der Zukunft will nicht mehr der anonyme Konsument sein, er will identifiziert und als Kunde der Firma erkannt werden, er will mitgestalten.]]></content:encoded>
			<category>Marketing</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Arbeitslosenversicherungsgesetz</title>
			<link>http://www.ineichen-treuhand.ch//newsbeitrag/artikel/arbeitslosenversicherungsgesetz.html</link>
			<description>Revidiertes Arbeitslosenversicherungsgesetz seit 1. April 2011</description>
			<content:encoded><![CDATA[Um die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung zu reduzieren, sieht es Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen vor. Letztere betreffen vor allem Junge. Man rechnet mit etwa 16 000 Menschen, die im April als direkte Folge der Revision ausgesteuert werden.<br /><br />(Prof. Ursula Guggenbühl WIRPLUS April 2011) <link fileadmin/customer/assets/grp/daten/Revision_Arbeitslosenversicherungsgesetz.pdf _blank download Arbeitslosenversicherungsgesetz>» Info Download</link><br /><br />Meine Meinung: Das Problem wird nur auf eine andere Ebene verschoben, aber nicht gelöst.]]></content:encoded>
			<category>Treuhand</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 02 Apr 2011 08:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.ineichen-treuhand.ch/uploads/media/Revision_Arbeitslosenversicherungsgesetz_01.pdf" length ="3349704" type="application/pdf" />
		</item>
		
	</channel>
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